Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat wohl ein Einsehen: Privatreisende werden von der ELAN-Anmeldung (ELAN K2/AGG 25) ausgenommen.
Dies soll in Kürze auf der Internetseite www.ausfuhrkontrolle.info geändert werden.
Bei der Einreise mit Jagdwaffen nach Deutschland werden in aller Regel die Waffenbesitzkarte (WBK) und/oder der Europäische Feuerwaffenpass (EFW) als Besitznachweis anerkannt. Mit Erlass vom 6. Juli 1999 verabschiedete das Bundesfinanzministerium eine einheitliche Regelung zur Rückwarenabfertigung von Waffen. Das entsprechende INF 3/Formular 0329 wurde daraufhin vor der Ausfuhr der Ware vom Zoll ausgestellt bei regelmäßigen Wiedereinfuhren auch als Dauernachweis. Das INF 3 wird nur selten am Zoll verlangt. Trotzdem ist es besser, wenn man auch dieses Formular dabei hat.
HJS