Meldungen Meldepflicht für Eichhörnchen

Meldepflicht für Eichhörnchen


Zum Schutz einheimischer Eichhörnchenarten wurde in Europa eine Meldepflicht fremder Hörnchen eingeführt. In Italien müssen nun Halter von Pallas-, Grau- oder Fuchshörnchen ihre Haustiere den Behörden melden.

 
Das Rote Eichhörnchen wird in Europa von fremden Artgenossen wie dem Grauhörnchen verdrängt. (Foto: Jürgen Weber)
Da diese fremden Hörnchenarten für das heimische Eichhörnchen eine Gefahr darstellen, sind Pallas (Sciurus carolinensis), Grau- (Callosciurus erythraeus) und Fuchshörnchen (Sciurus niger) kürzlich über eine EU-Verordnung in das Verzeichnis B des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES aufgenommen worden.
 
In Italien wurde die europäische Vorgabe durch das Umweltministerium übernommen. Handel, Aufzucht und Haltung mit fremden Hörnchen ist damit verboten. Halter der 3 Hörnchenarten sind zudem verpflichtet, bis zum 3. Mai im Landesamt für Jagd und Fischerei (Brennerstraße 6, Bozen) davon Meldung zu machen. Vordrucke finden sich auf den Internet-Seiten des Landesamtes für Jagd und Fischerei. Wer diese Meldepflicht versäumt, dem droht eine Geldstrafe von 3.098 Euro.
 
Vor allem das amerikanische Grauhörnchen verdrängt seinen roten, in Europa heimischen Artgenossen. Auch in Norditalien macht es sich nun breit. Die Europäische Union versucht mit einem neuen Projekt die weitere Ausbreitung des Grauhörnchens einzudämmen: www.rossoscoiattolo.eu
as
 


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