Vermutlich sollte dieser Bär ein Weihnachtsgeschenk werden. Doch daraus wird wohl nichts.
Zollbeamte des Zollamts Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen) haben am 1. Dezember ein verdächtiges Paket aus Russland genauer unter die Lupe genommen. Misstrauisch wurden sie, als sie auf den Abfertigungspapieren „ursus arctos“ (Braunbär) lasen. Der Verdacht bestätigte sich: In dem Paket lag das Fell eines Braunbären. Mit der zwingend notwenigen Einfuhrgenehmigung wäre alles nur halb so schlimm. Diese konnte der Empfänger aber nicht vorlegen. Der Empfänger hat nun 1 Monat Zeit, die Papiere nachzureichen. Kann er den erforderlichen Nachweis nicht erbringen, drohen ihm straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen. Laut Angaben des Hauptzollamtes Krefeld war der Empfänger selbst kein Jäger. Vermutlich wollte er den Bären verschenken.
sl