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Wolfsjagd beendet – Verfahren beginnt


Am 15. Januar 2011 gab die Naturschutzbehörde Schwedens zum zweiten Mal in Folge insgesamt 20 Wölfe zum Abschuss frei. Am 26.01.2011 war die Wolfsjagd beendet, doch die Debatten darüber dauern an. Jetzt wurde die Regierung Schwedens durch die EU-Kommission angeklagt, man verstoße mit der Lizenzjagd auf den Wolf gegen das EU-Umweltrecht.

 

Der EU-Kommissar Janez Potočnik sieht sich gezwungen, das Verfahren gegen Schweden einzuleiten, da im bisherigen intensiven Dialog mit der schwedischen Regierung offene Fragen nicht ausreichend geklärt werden konnten. Er hofft zudem, dass die Regierung ihrem Versprechen, dem „ungünstigen Erhaltungsstatus des Wolfbestandes in Schweden“ durch Umsiedlung der Wölfe aus anderen Teilen Europas gegenzusteuern, schnell nachkommt. Schweden hatte festgelegt, einen Wolfsstamm von maximal 210 Individuen und jährlich 20 Würfe zu halten. Ziel ist es, eine genetisch gesunde Population zu erhalten und die bisherige Inzucht zu stoppen. Dafür sollte ein kontrollierter Abschuss in Kombination mit einem gezielten Umsiedeln finnischer Wölfe sorgen. Die Wolfspopulation soll hierbei nicht bedroht werden. Die regulierenden Eingriffe in den sich selbst reproduzierenden schwedischen Wolfsstamm werden penibel geregelt und überwacht und ermöglichen eine noch umfangreichere wissenschaftliche Dokumentation. Schließlich kennt kein anderes Land in Europa seine Wölfe so gut, wie die Schweden. Der schwedische Jagdverband, Jägareförbundet, betreibt nun eine Kampagne pro Lizenzjagd auf den Wolf.

 


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