Seine Zeit ist noch nicht abgelaufen. Die Frist der Abschussbewilligung für den Rüden M59 aber schon.
Die Abschussbewilligung für einen Wolf in der Augstbordregion ist nach 60 Tagen abgelaufen (Shutterstock) |
Die auf einen Zeitraum von 60 Tagen eingeschränkte Genehmigung wurde erteilt, nachdem zahlreiche Nutztiere auf geschützten Weiden gerissen wurden.
Die zum Erlegen berechtigten Personen seien zwar in der ganzen Region auf den geschützten Weiden und später auch den geschützten oder nicht schützbaren Alpen unterwegs gewesen, doch sei der Einsatz erfolglos geblieben, weil sich der Wolf nur außerhalb des erlaubten Bejagungsraumes aufgehalten habe, wie der Kanton am Mittwoch mitteilte. Dort sei es zudem zu weiteren Rissen gekommen.
Eine einfache Verlängerung der Abschussbewilligung ist allerdings nicht möglich. Sollten weitere Risse auf den Alpen oder Herbstweiden erfolgen, so wird die Situation neu beurteilt.
fh