In Deutschland unterliegt der Biber nicht dem Jagdrecht. Er gilt im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes als geschützte Art. So dürfen die Biber in einzelnen Revieren nur mit Sondergenehmigung unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten bejagt werden. In der Regel werden dabei Lebendfallen eingesetzt. In Schweden werden Fallen meist bei der Schutzjagd auf einzelne „Problembiber“ eingesetzt. Es bedarf dabei einer Genehmigung und einer Ausbildung als Biberfänger. Damit soll das Risiko minimiert werden, anstelle von Bibern Fischotter zu fangen.
Weitere Jagdarten auf den Biber: