Graubünden/Schweiz: Wolfs-Regulation nur in Teilen gestoppt

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„Der Kanton Graubünden wurde am späten Freitagnachmittag über den Eingang der Beschwerde mehrerer Naturschutzorganisationen an das Bundesverwaltungsgericht gegen das Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden und das Bundesamt für Umwelt BAFU betreffend die proaktive Regulierung von Wolfsrudeln im Kanton Graubünden in Kenntnis gesetzt“, so das Amt für Jagd und Fischerei in einer Medienaussendung.

(Symbolbild: EdNurg /AdobeStock)

Die Parteien seien darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Beschwerde aufschiebende Wirkung habe. Aus diesem Grund habe das Amt für Jagd und Fischerei sehr kurzfristig die proaktive Regulation von Wolfsrudeln durch die Wildhut und durch die Jägerschaft per sofort stoppen müssen. Die im Spätsommer und Herbst nach altem Recht verfügte reaktive Regulation habe aber fortgesetzt werden können. Am Wochenende habe die Wildhut im Rahmen dieser Regulierung einen Jungwolf des Vorab-Rudels erlegen können.

Vier von sechs Rudel betroffen

Bis zum Erhalt des Beschwerdeinhalts am Montagnachmittag habe der Kanton Graubünden nur über die Berichterstattung in den Medien am Montag vernommen, gegen welche Rudel die Naturschutzorganisationen WWF Schweiz, Pro Natura und Bird Life Schweiz Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden oder dem Bundesverwaltungsgericht erheben. Nun sei aber bekannt, dass die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht die Rudel Stagias und Vorab bezüglich Abschuss eines ganzen Rudels sowie Rügiul und Jatzhorn bezüglich Regulation der Jungtiere und damit die Entnahme von 11 Wölfen betreffe. Diese Beschwerde habe aufschiebende Wirkung.

Von der aufschiebenden Wirkung seien somit die Rudel Jatzhorn bei Davos, Rügiul bei Poschiavo sowie Stagias und Vorab in der Surselva betroffen. Wobei bei den Rudeln Stagias und Vorab die reaktive Regulation weiter laufe. Die proaktive Regulation der Wolfsrudel, die von der Beschwerde der Umweltschutzorganisationen nicht betroffen seien, werde weitergeführt. Dabei möchte der Kanton die verfügten Abschüsse bis Ende Januar 2024 möglichst effizient und zielführend umzusetzen.

Unterstützung durch Sonderjagd

Keine Beschwerden lägen gegen die Entnahme des Lenzerhorn- und des Beverin-Rudels vor. Dies bedeute, dass auch die Jägerinnen und Jäger, die sich zur Sonderjagd angemeldet hätten, die Wildhut bei der Regulation dieser Rudel unterstützen können. Informationen für die Jägerinnen und Jäger zur Durchführung der Sonderjagd würden jeweils montags und donnerstags auf der Homepage des Amts für Jagd und Fischerei aufgeschaltet.

Überrascht und enttäuscht über das Vorgehen

Am 7. November habe der Kanton Graubünden ein Gesuch um die Bewilligung zur proaktiven Regulation von 27 Wölfen bei sechs Rudeln eingereicht; Entnahme der ganzen Rudel Stagias, Beverin, Vorab und Lenzerhorn sowie eine Regulation von zwei Dritteln der Jungtiere bei den Rudeln Rügiul und Jatzhorn. Weitere 17 bewilligte Abschüsse von Jungwölfen seien zu diesem Zeitpunkt bereits nach bisherigem Recht verfügt gewesen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) habe die Gesuche am 28. November 2023 bewilligt, der Kanton Graubünden am 29. November 2023 verfügt.

Der Kanton Graubünden habe sich überrascht darüber gezeigt, dass die Umweltschutzorganisationen das AJF nicht gleichzeitig mit der Einreichung ihrer Beschwerde über den Inhalt der Beschwerde informiert hätten. „Ich bedauere es, dass unsere Arbeit mit den Beschwerden so erschwert wird. Der Kanton Graubünden betreibt ein umsichtiges Wolfsmanagement“, so Regierungsrätin Carmelia Maissen.

PM/fh

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