20.02.2014
Ab dem Jagdjahr 2015/16 müssen Jagdberechtigte ihre Treffsicherheit nachweisen.
Und das nicht mit irgendeiner Waffe, sondern für die auf der Jagd verwendeten Jagdwaffen. Die jährlich zu erbringenden festgelegten Anforderungen sind vier Schuss und vier Treffer. Sie entsprechen den Vorgaben der meisten Kantone und sind aus tierschutzrechtlichen Gründen erlassen worden.
dmk
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