CIC: Den Goldschakal ins Jagdrecht und scharf bejagen!

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Die deutsche Delegation des Internationalen Rates für die Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) hat auf ihrer Herbsttagung in Erding gefordert, dass der aus Südosteuropa zuwandernde Goldschakal in allen Bundesländern ins Jagdrecht kommt und ganzjährig unter Einhaltung des Mutterschutzes bejagt werden darf.

Deutsche CIC-Delegation: Den Goldschakal ins Jagdrecht und scharf bejagen!
CIC-Präsident Dr. Philipp Harmer spricht zur Versammlung (Foto: Rolf D. Baldus)

Für Deutschland handele es sich de facto um eine neue und invasive Tierart. Als zusätzlicher Prädator gefährde er das Niederwild, darunter geschützte Bodenbrüter. Wie man in Ländern wie Ungarn sehen könne, sei er durch sein Jagen im Rudel geeignet, das Damwild und andere Wildarten wesentlich zu reduzieren, wenn nicht gar lokal auszurotten. Verhindern könne man seine Ansiedlung inzwischen nicht mehr, man könnte sie allerdings bei scharfer Bejagung verlangsamen. Eile sei aber geboten.

In einer Rückschau auf das vergangene Arbeitsjahr stellte Delegationsleiter Dr. Steffen Koch fest, dass der CIC es zusammen mit dem DJV vermocht hat, die Auslandsjagd öffentlich in den Medien vielfach darzustellen und politisch abzusichern. Man stehe bei dem Thema nicht mehr mit dem Rücken zu Wand. Nicht zuletzt die öffentlichen Auftritte von hochrangigen Politikern aus dem Südlichen Afrika und ihrem Eintreten für das Recht, auch in Afrika die Wild-Ressourcen nachhaltig und jagdlich zu nutzen, habe in der Öffentlichkeit zu einem Nach- und Umdenken geführt.

Mit einem Gutachten hat der CIC gerade nachgewiesen, dass nationale Importverbote für Jagdtrophäen gegen den EU-Vertrag verstoßen.

rdb

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