England: Krähenjagd verboten

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Die staatliche Behörde „Natural England“ hat mit sofortiger Wirkung die Bejagung von 16 Vogelarten untersagt.

Betroffen sind verschiedene Rabenvögel, Kanadagänse, Tauben und einige Möwenarten. Es handelt sich also um Vögel, die in der Landwirtschaft oder unter dem Niederwild erheblichen Schaden anrichten können. Einige Arten sind invasiv. „Natural England“ ist eine öffentliche Körperschaft, die sich dem Schutz und der nachhaltigen Entwicklung der Landschaften und der dort vorkommenden Flora und Fauna widmet.

England hat die Bejagung von 16 Vogelarten, darunter auch Rabenvögel, mit sofortiger Wirkung untersagt. (Foto: Markus Lück)

Seit über 25 Jahren fand diese Bejagung auf der Grundlage so genannter „allgemeiner Lizenzen“ statt und wurde liberal gehandhabt. Die Behörde arbeitet nach eigenen Worten nunmehr an einem neuen Lizenzsystem, über dessen Ausgestaltung aber bislang nichts bekannt ist. Nach Möglichkeit soll das neue Verfahren kurzfristig eingeführt werden. Liegen bis dahin erhebliche Schäden vor, so können im begründeten Einzelfall Genehmigungen erteilt werden. Dies ist aber voraussichtlich mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden.

Es wurde in dem Zusammenhang auch eine weitere Revision von Jagdlizenzen in diesem Jahr angekündigt. Änderungen sollen ausdrücklich von so genannten Tierschutzorganisationen kommentiert werden. Die Behörde hatte gehandelt, nachdem „Wild Justice“, eine neue Gruppe von Aktivisten, ein Gerichtsverfahren gegen die allgemeinen Lizenzen auf den Weg gebracht hatte. Geklagt wird wegen eines möglichen geringfügigen Verfahrensfehlers. Angeführt wird die Gruppe durch einen TV-Moderator im Staatsfernsehen BBC.

Die Britische Assoziation für Jagd und Naturschutz (BASC) zeigte sich enttäuscht, vor allem auch, weil sie nicht beteiligt oder vorgewarnt wurde. Ihr Vorsitzender, Peter Glenser, sagte: „Die Entscheidung von ‚Natural England‘, die offenen, allgemeinen Lizenzen aufzuheben, wird Chaos und Unsicherheit bei der ländlichen Bevölkerung zur Folge haben“. Das Verbot hätte nicht zu einem schlechteren Zeitpunkt kommen können, so die BASC. Das Niederwild habe Junge und die Feldfrüchte müssten geschützt werden. Das sei jetzt die Hauptzeit für den Abschuss der betreffenden Vogelarten durch die Jagdaufseher.

Bauern, Jäger und verschiedene ländliche Organisationen protestierten lautstark und kritisieren auch BASC, weil die Jagdvertreter nicht früh genug interveniert hätten. Man befürchtet, dass ein zukünftiges Lizenzverfahren die Bejagung erheblich erschweren und einschränken wird. Die gesamte Niederwildjagd könnte dadurch erheblichen Schaden erleiden. Im ländlichen England braut sich ein Proteststurm zusammen.

rdb

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