EU: Nationale Einfuhrverbote für Trophäen sind rechtswidrig

2005

Ein im Auftrag der Deutschen Delegation des Internationalen Jagdrates (CIC) erstelltes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass nationale Importverbote für Jagdtrophäen in Staaten der Europäischen Union rechtswidrig sind.

Die Regelung der Einfuhr von Stoßzähnen als Jagdtrophäen obliegt rechtlich der EU-Kommission. (Quelle: Bernd Grumblies/Archiv Baldus)

Rechtsanwältin Dr. Katja Göcke von der Wirtschaftskanzlei GvW: „Die überzeugenderen Argumente sprechen für eine ausschließliche EU-Kompetenz. Zwar werden mit einem umfassenden Einfuhrverbot von Jagdtrophäen umweltpolitische Ziele verfolgt, aber es handelt sich dabei primär um eine spezifische handelspolitische Maßnahme, die den Außenhandel regeln soll und sich direkt und sofort darauf auswirkt.“

Einfuhrbeschränkungen für Handelswaren aus Drittstaaten in die Union stellen ein klassisches außenhandelspolitisches Instrument dar. Ein generelles Importverbot von Jagdtrophäen ist damit dem Regelungsbereich der ausschließlichen EU-Zuständigkeit zuzuordnen.

Die von Ländern wie Belgien, Finnland, Frankreich und Holland bereits verhängten Verbote verstoßen insofern gegen den EU-Vertrag. Auch in Polen bemühen sich ausländische Anti-Jagd-Organisationen derzeit mit allen Mitteln um einen entsprechenden Parlamentsbeschluss.

rdb

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