Gericht spricht mutmaßliche Nashornschmuggler frei

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Das Prager Landgericht hat 15 Personen freigesprochen, denen der Schmuggel von Nashorn aus Südafrika vorgeworfen worden war.

Nur ein Angeklagter, Mao Nguyen Hue, wurde zu 2 Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von rund 20.000 Euro verurteilt. Zwischen 2011 und 2013 hatten asiatische Kriminelle Tschechen veranlasst, als vermeintliche Jäger nach Südafrika zu reisen und dort im Rahmen der Gesetze und gegen Bezahlung Breitmaulnashörner auf Farmen zu erlegen. Die Preise dafür lagen in Südafrika jeweils bei 25.000 bis 40.000 Euro.

Hammer bei Gericht
Insgesamt 15 Personen wurden freigesprochen

Diese Pseudo-Jagdtrophäen wurden dann, wiederum legal, in die tschechische Republik exportiert, wo sie den Besitzer wechselten. Sie sollten nach Asien weiter exportiert werden. Dies war illegal, da Jagdtrophäen von Nashörnern in der EU mit einem Vermarktungsverbot versehen sind. Angeblich ging es um 24 Hörner mit einem geschätzten Wert von etwa 4 Millionen Euro. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

In Südafrika wurden solche Pseudojagden bald bekannt und unterbunden. Heute wird in jedem Fall überprüft, ob es sich um bona-fide Jäger handelt. Bei deutschen Jägern müssen entsprechende Bescheinigungen der Unteren Jagdbehörden vorgelegt werden. Es ist auch nachzuweisen, dass es sich im Einzelfall tatsächlich um einen erfahrenen Auslandsjäger handelt.

Der legale Abschuss von auf Farmen gezüchteten Breitmaulnashörnern hat zwar wenig mit Jagd in unserem Sinne zu tun, ist aber eine der wenigen Möglichkeiten für Wildfarmer, einen Erlös aus der Nashornzucht zu erzielen.

rdb

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