Luxemburg: Jagdwaffentransport verschärft

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Die Regeln für den Transport von Feuerwaffen nach dem und durch das Großherzogtum Luxemburg sind im Februar verschärft worden.

Für den Transport von Jagdwaffen nach und durch Luxemburg reicht der EU-Feuerwaffenpass nicht mehr (Foto: Sebastian Grell)

Für Bürger der Europäischen Union reicht der EU-Feuerwaffenpass nicht mehr aus, wie der Vlaamse Jager in seiner jüngsten Ausgabe berichtet. Nun ist zusätzlich ein Visum erforderlich. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung kann zur unverzüglichen Beschlagnahmung der Jagdwaffen führen.

Um das Visum zu erhalten, hat man sich an das Ministère de la Justice – Service Armes et Gardiennage – 13, rue Erasme, L-1468 Luxembourg per Brief zu wenden. In ihm wird um ein Visum für die Jagdwaffen gebeten, welche im EU-Feuerwaffenpass aufgeführt sind. Letzterer ist beizufügen. Dort wird von der Behörde auf Seite 5 eine amtliche Erlaubnis vermerkt, die für ein Jahr gültig ist. Das Ministerium bemüht sich, sämtliche eingehenden Anfragen binnen 24 Stunden abzuarbeiten und anschließend den EU-Feuerwaffenpass zurückzuschicken.

Luxemburgische und belgische Weidleute prüfen derzeit, in wieweit es möglich ist, dies unnötige bürokratische Maßnahme wieder rückgängig zu machen.

rr

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