In 100 von 155 Jagdgebieten in Osttirol kann derzeit ein Wolf erlegt werden.
Nach erneuten Nutztierrissen am Pfingstwochenende ist ein weiterer Wolf zum Abschuss freigegeben worden. (Symbolbild: Volker Loche / AdobeStock)
Einer Meldung der Tiroler Landesregierung zufolge hätte die Bilanz von elf toten und rund 30 vermissten Schafen im Almgebiet von Prägraten (Bezirk Lienz) am vergangenen Pfingstwochenende zur nunmehr dritten Abschussanordnung der Tiroler Landesregierung für einen Wolf in Osttirol geführt.
„Mit der neuen Verordnung für Prägraten dehnen wir das Gebiet, in dem ein Wolf geschossen werden kann, noch einmal aus und erhöhen die Chancen, dass die Jägerschaft das Schadtier oder die Schadtiere auch tatsächlich erlegen kann“, hofft LHStv Josef Geisler. In 100 von 155 Jagdgebieten in Osttirol könne nunmehr ein Wolf geschossen werden. Fünf Jagdgebiete seien überlappend von zwei Verordnungen umfasst. Dort können zwei Wölfe erlegt werden.
Damit hat das Land Tirol derzeit vier Abschussverordnungen für einen Wolf genehmigt, drei in Osttirol und eine im Ötztal.
Abschussprämie
Als Ansporn für die Jägerschaft und als Weckruf an die Politik werden derweil „Kopfgelder“ für den Abschuss der freigegebenen Wölfe ausgelobt. Wie derstandard berichtet, lobten bspw. Bauern in Prägraten 1.000 Euro aus, während in der Gemeinde Umhausen die Hälfte der Jagdpacht von der Gemeinde zurückerstattet wird.
fh