Proaktive Regulation: Graubünden bläst zur Wolfsjagd

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17 Wolfsentnahmen sind bereits bewilligt, 27 weitere Abschüsse stehen auf dem Wunschzettel der Behörden, darunter ganze Rudel.

Graubünden erlaubt proaktive Wolfsentnahme
Der Kanton Graubünden hat ein Sammelgesuch zur proaktiven Wolfsregulation eingereicht (Symbolbild: Countrypixel /AdobeStock)

Einer Meldung zufolge wurde am 7. November 2023 beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Gesuch zur proaktiven Regulation des Wolfsbestands eingereicht.

Am 1. Dezember 2023 trete die teilrevidierte bundesrätliche Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) in Kraft. Basierend darauf hat der Kanton Graubünden am 7. November 2023 das definitive Gesuch zur proaktiven Regulation des Wolfsbestands beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereicht. Die Teilrevision der JSV, welche der Bundesrat am 1. November 2023 verabschiedet habe, ermögliche neu die proaktive Bestandsregulierung von Wolfsrudeln im Herbst und Winter sowie weiterhin die reaktive Bestandsregulierung von schadenstiftenden Wolfsrudeln während der Sommermonate.

4 Rudel stehen im Fokus

Geplant sind vorerst 27 weitere Wolfsentnahmen. So wurde eine vollständige Entnahme der Wolfsrudel Stagias, Vorab, Beverin und Lenzerhorn beantragt. Dadurch sollen die nachgewiesenen Angriffe auf Rinder durch die Wolfsrudel Stagias und Vorab sowie die wiederholte Überwindung von Herdenschutzmaßnahmen durch die Wolfsrudel Beverin und Lenzerhorn für die kommende Weidesaison verhindert werden. Weiter habe der Kanton auch die Entnahme von bis zu zwei Drittel der Jungtiere des Wolfsrudels Rügiul im Puschlav und des Wolfrudels Jatzhorn in Davos beantragt. Neben den nun beantragten 27 Abschüssen seien in den Wolfsrudeln Valgronda, Stagias, Vorab, Moesola und Lenzerhorn bereits zusätzlich insgesamt 17 bewilligte Abschüsse von Jungwölfen nach bisherigem Recht verfügt.

PM/fh

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