Schweiz: Bundesrat erleichtert Wolfsabschuss

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Der Schweizer Bundesrat hat den Abschuss von Wölfen erleichtert.

Die Behörden gehen derzeit von einer Wolfspopulation von rund 250 Wölfen und 26 Rudeln in der Schweiz aus, mit steigender Tendenz (Symbolbild: AB Photography / AdobeStock)

Die Teilrevision der Jagdverordnung hat zum Ziel, die Situation für die betroffenen Gebiete zu entschärfen, bis das revidierte Jagdgesetz in Kraft tritt. Die Neuregelungen gelten ab 1. Juli 2023.

Was ist neu?

  • der Abschuss von Einzelwölfen (nicht zu einem Rudel gehörende Tiere) ist auch innerhalb von Rudelterritorien möglich
  • Für Einzelwölfe, die in Gebieten unterwegs sind, in denen bereits früher Schäden zu verzeichnen waren, ist die für den Abschuss maßgebende Schadenschwelle von 10 auf 6 Nutztierrisse gesenkt worden. Zudem können neu Einzelwölfe auch abgeschossen werden, wenn eine erhebliche Gefährdung von Menschen besteht.
  • Auch bei der Regulierung von Rudeln wurde die Schadenschwelle gesenkt. Bei 8 Nutztierrissen statt bisher 10 Rissen können die Kantone beim Bundesamt für Umwelt BAFU die Regulierungsabschüsse beantragen. In den Regionen mit mehr als einem Rudel dürfen die Kantone stärker regulieren als bisher.
  • Neu werden nicht nur von Wölfen getötete, sondern auch schwer verletzte Rinder, Pferde sowie zum Beispiel Lamas oder Alpakas als großer Schaden angerechnet. Die Schadengrenze bei großen Nutztieren liegt neu bei einem Tier statt bisher zwei Tieren. Diese Bestimmung gilt sowohl bei Regulationseingriffen in Rudeln als auch bei Maßnahmen gegen einzelne Wölfe.
  • Schließlich kann zudem ein Wolf eines Rudels unverzüglich abgeschossen werden, wenn er plötzlich und unvorhergesehen Leib und Leben von Menschen bedroht.

PM/fh

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