In der Schweiz ist die Rechtslage anders als in Deutschland: Dort gilt kein EU-Recht. Allerdings ist die Eigenossenschaft dem Berner Artenschutzabkommen beigetreten.
In der Eidgenossenschaft wird verstärkt Jagd auf den Wolf gemacht. (Foto: Grubärin /AdobeStock)
Bislang durften Grauhunde in den einzelnen Kantonen dann mit einer Sondergenehmigung erlegt werden, wenn sie mehrere große Nutztiere gerissen hatten oder als gefährlich eingestuft wurden.
Ab dem 1. November ist ein neues Jagdgesetz in Kraft getreten. Nun können die Schweizer Kantone mit Genehmigung des Bundes Wölfe präventiv erlegen, und zwar vom 1. September bis zum 31. Dezember. Und: Wird beispielsweise ein Rind gerissen, reicht dieses aus, um das gesamte Rudel „der Wildbahn zu entnehmen”, wie es im Amtsdeutsch heißt.
Der zuständige Bundesrat Albert Rösti – Eidgenössisches Departement für Umwelt, Energie und Kommunikation – möchte die Zahl der Grauhunde drastisch reduzieren. Aktuell sollen im Kanton Wallis sieben von existierenden 13 Rudel eliminiert werden. In Graubünden vier Rudel. Zudem ist dort vorgesehen, zwei weitere Rudel zu verkleinern. Insgesamt stehen 27 Wölfe auf dem Abschussplan. In der Schweiz kommen über 25 Wolfsrudel vor.
rr