Schweiz: Pelzdeklaration mangelhaft

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In der Schweiz verkaufte Pelze und Pelzprodukte müssen gut sichtbar und leicht leserlich gekennzeichnet werden, damit die Konsumenten vor ihrer Wahl ausreichend informiert sind.

Bei der Hälfte der beanstandeten Produkte handelte es sich um Pelzkrägen von Jacken. (Symbolbild: xy/AdobeStock)

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) kontrolliert die angebotenen Produkte.

Doch der Bericht zu den Pelzdeklarationskontrollen 2021/2022 zeigt laut BLV, dass die Branche die Deklarationspflicht mangelhaft umsetzt. Bei zwei Dritteln der kontrollierten Verkaufsstellen wurden Bezeichnungen aufgrund falscher oder fehlender Informationen beanstandet. In der kommenden Wintersaison verschärft das BLV deshalb den Vollzug.

Anlässlich der Kontrollen wurden insgesamt 6.632 Pelzprodukte kontrolliert. 73 % davon waren korrekt deklariert. Die restlichen Pelzprodukte wurden beanstandet, weil Herkunft und Gewinnung entweder fehlerhaft (16 %) oder gar nicht deklariert (11 %) waren. Bei der Hälfte der beanstandeten Produkte handelte es sich um Pelzkrägen von Jacken. Die Mehrzahl stammten vom Marderhund, gefolgt von Polarfuchs und Kojote. Die revidierte Pelzdeklarationsverordnung trat 2020 in Kraft. Neu eingeführt wurde damit die Verpflichtung, Produkte eindeutig als «Echtpelz» zu kennzeichnen und die Gewinnungsart (das heißt die Methode der Aufzucht oder des Fangens des Pelztieres) klarer zu beschreiben.

rdb

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