Das Schweizer Bundesamt für Umwelt (Bafu) will den Wolf von “streng geschützt” auf “geschützt” herabstufen. Mit dieser Entscheidung setzt die Behörde einen Auftrag des Ständerates um.
Das Amt hat am 16. August einen entsprechenden Antrag an die Berner Konvention gerichtet, die darüber auf ihrer jährlichen Sitzung im November beraten wird. Ein entsprechender Antrag der Schweiz war von der Konvention bereits vor 12 Jahren abgelehnt worden. Inzwischen hat sich aber der Erhaltungszustand des Wolfes in Europa wesentlich verbessert und auch die Schäden und Konflikte sind erheblich angestiegen.
Seit 1995 sind Wölfe in die Schweiz zurückgekehrt (Foto: Shutterstock)
Die Berner Konvention, das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere, ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates.
Der Wolf wäre dann ähnlich wie der Steinbock in der Schweiz zwar geschützt, könnte aber je nach Notwendigkeit bejagt werden. Das Bafu erhofft sich davon – nach eigenen Worten – einen größeren Handlungsspielraum der Behörden beim nachhaltigen Management des Wolfs. Erreicht würde auch eine Harmonisierung von Wolfsschutz und -bejagung in Europa. Die Vertragsstaaten müssten weiterhin den Wolf schützen, könnten aber ohne aufwendige Ausnahmeentscheidungen den Wolfsbestand flexibel kontrollieren.
In der Schweiz sind die die ersten Wölfe 1995 wieder eingewandert. Vor sieben Jahren bildete sich das erste Rudel in Graubünden. In der Folge wuchs der Wolfsbestand auch in den Schweizer Alpen rasch an.
Heute gibt es drei bis vier Rudel, insgesamt etwa 50 Wölfe.
rdb