Flüssiges kommt in die Tüte

1728

Ab dem 6. November gilt eine neue Regelung beim Handgepäck für Flugreisende.

pixelquelle.de
Flüssigkeiten dürfen nach einer neuen EU-Verordnung nur noch in Behältnissen transportiert werden, deren Fassungsvermögen 100 Milliliter nicht überschreiten.
Diese müssen zusätzlich in wiederverschließbare, durchsichtige Plastikbeutel verpackt werden. Je Fluggast ist nur ein Beutel mit dem Volumen von einem Liter zulässig. Zu den Flüssigkeiten im Sinne der Verordnung zählen: Getränke, Sprays, Gels, Pasten und Cremes.
Babynahrung und Medikamente dürfen weiterhin unverpackt mit an Bord genommen werden. Das Sicherheitspersonal ist angewiesen einen Nachweis für den Bedarf der Medikamente zu verlangen. Dieser kann zum Beispiel durch Vorlage eines Attests erbracht werden.
Beim Einchecken soll es laut Lufthansa nur in der Anfangszeit Verzögerungen geben. Passagiere werden daher gebeten mindestens 90 Minuten vor Abflug am Terminal zu sein. Die verschärften Regelungen gelten für alle Abflughäfen in der EU, den USA, der Schweiz, Norwegen, Kanada und Island.
Die Verordnung ist als Reaktion auf die im August diesen Jahres vereitelten Anschläge in Großbritannien entstanden. Dabei haben Terroristen versucht mit Flüssigsprengstoff ein Flugzeug zu betreten.
Bei Unsicherheiten sollte Kontakt mit der entsprechenden Airline aufgenommen werden. Für weitere Informationen: bmi.bund.de
-pm/hei-

Foto: pixelquelle.de

Manfred Danegger

ANZEIGEAboangebot