Südafrika: Jagd ist systemrelevant in der CORONA-Krise

2444

Die Subsistenzjagd durch Privatpersonen ist von der südafrikanischen Regierung trotz weiter bestehender Corona-Einschränkungen wieder erlaubt worden.

Die offizielle Definition genehmigter Jagd in einer am 5. Juni im Gesetzblatt veröffentlichten Direktive lautet: „Jagd für den primären Zweck der Beschaffung von Wildfleisch zur Sicherung der Ernährung.“ Damit sieht die Regierung die Fleischjagd als systemrelevant an. Auch in Deutschland waren Jäger in der Corona-Krise ja frühzeitig als systemrelevant anerkannt worden. Dabei ging es aber primär um die Verhütung von Wildschäden und die Reduzierung der Schwarzwildbestände wegen der Gefahr der afrikanischen Schweinepest.

Südafrikanische Wildfarm: Jagd zur Beschaffung von Wildbret hilft bei der Ernährungssicherheit (Quelle: Rolf D. Baldus)

In zahlreichen Ländern gab es während des Lockdowns Regelungen, die das Jagen weiterhin ermöglichten. Einige US-Staaten berichteten sogar von einem verstärkten Verkauf von Jagdlizenzen. Es gibt allerdings auch Staaten in denen die Jagd während der Corona-Krise verboten war, beispielsweise Argentinien oder Frankreich. In verschiedenen französischen Landkreisen sollten Jäger und Wildhüter nach Presseberichten Anfang April zwar nicht jagen, aber vorübergehend der Polizei helfen, die Einhaltung der Corona-Richtlinien auf dem Lande zu kontrollieren.

Die Jagd durch südafrikanische private Jäger auf Wildfarmen erbringt ganz erhebliche Mengen an Wildpret. Dies will die Regierung wegen bestehender Versorgungsengpässe im Gefolge des Lockdowns fördern. Jäger dürfen mit entsprechenden Bescheinigungen Provinzgrenzen überschreiten und auf den Wildfarmen in Camps übernachten. Die üblichen Jagdlizenzen sind weiterhin erforderlich.

rdb

ANZEIGEAboangebot