Waffentransport: Embargo-Länder

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Ein übereifriger Zöllner in Hamburg hat einen Vorgang losgetreten, der zur Zeit Jagdvermittler intensiv beschäftigt. Es geht um die Mitnahme von Jagdgewehren für Jäger und Sportschützen. Nach § 74 der Außenwirtschaftsverordnung ist es untersagt, Waffen mit gezogenen Läufen in Embargo-Länder mitzunehmen.

 

Insgesamt 25 Staaten gehören dazu, darunter Weißrussland, Simbabwe, Sudan, Südsudan, Kongo, Elfenbeinküste und Somalia. Auch eine Einfuhr über Drittländer ist verboten. Diese seit 2006 geltenden Vorschriften hatten bisher für Jäger keine Bedeutung. In Hamburg wurden nun erstmalig Reisende ausgebremst, die in Weißrussland mit eigenen Waffen jagen wollten.
 
Jetzt bemühen sich Jagdvermittler, wie Westfalia-Jagdreisen und K&K Premium Jagd, um eine klare rechtliche Grundlage für Reisen mit Gewehren in diese Länder. Im April, so heißt es, soll es zu einer Vereinbarung kommen, die eventuelle Probleme beim Zoll gar nicht erst aufkommen lassen.
 
 
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