Jagdreise nach Simbabwe endet schon am Flughafen

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Drei Reisende nach Simbabwe erwartet nun ein Strafverfahren (Symbolbild: Heinz Lehmann)

Keine Ausnahmegenehmigung. Strafverfahren eingeleitet

Für drei Personen, die nach eigenen Angaben zu einer Jagdreise nach Simbabwe aufbrechen wollten, endete die Reise schon am Flughafen München. Der Grund dafür war, dass sie mit ihren eigenen Waffen reisten, aber für das Zielland keine Ausnahmegenehmigung vorweisen konnten, die ihnen die Mitnahme erlaubte.
Der Hintergrund dazu: Simbabwe gilt als sogenanntes Embargoland. Seit dem Jahr 2004 dürfen unter anderem keine Rüstungsgüter – zu denen auch Jagdwaffen zählen – eingeführt werden. Nur mit einer Ausnahmegenehmigung ist dies möglich. Laut eigenem Bekunden wussten die Reisenden nichts von dieser Regelung. Es wurde ein Strafverfahren gegen die Personen eingeleitet.
Unwissenheit schützt aber nicht vor Strafe. Deswegen sollte man sich vorab informieren, welche besonderen Regeln oder Einfuhrbestimmungen im Zielland herrschen. al
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