Verschärfung des Waffenrechtes in Schweden

1216


 

Schon bisher war es bei der Einreise nach Schweden erforderlich, Waffen und Munition, für die man eine Einfuhrerlaubnis beantragt und erhalten hatte, beim Grenzübertritt am Zoll anzumelden. Ebenso sollten die Waffen auch bei der Wiederausfuhr beim Zoll deklariert werden.
 
Mit Wirkung vom 1. Juli 2012 wurde nun das schwedische Waffenrecht verschärft. Jetzt macht sich strafbar, wer die Anmeldung beim Zoll vergisst bzw. unterlässt. Es drohen Bußgelder und bei Wiederholung auch die Entziehung der Waffeneinfuhrerlaubnis.
as
 


ANZEIGEAboangebot