EU: Export alter Stoßzähne ab 1. Juli verboten

1569

Das seit 1989 geltende Handelsverbot für Elfenbein galt, vereinfacht gesagt, nur für Produkte aus der Zeit nach Unterzeichnung des Washingtoner Artenschutzabkommens.

Elfenbein aus den Jahren vor Beginn der CITES-Konvention, also vor 1973, war davon nicht betroffen. Deshalb ist in den letzten Jahren sehr viel „pre-convention“-Elfenbein, so der Fachbegriff, aus den Ländern der Europäischen Union ganz legal nach Asien, vor allem nach China verkauft worden. Zwischen 2013 und 2016 waren es nach EU-Angaben 1.900 Stoßzähne.

Elefanten
Foto: Horst Niesters

Eine deutsche Handelsfirma war führend bei diesen Exporten, die im Übrigen völlig legal und korrekt abgewickelt wurden. Die Bundesrepublik Deutschland genehmigt solche Ausfuhren schon seit etwa zwei Jahren nicht mehr. Nunmehr hat auch die Europäische Union nachgezogen. Ab 1. Juli darf keinerlei Roh-Elfenbein mehr ausgeführt werden.

rdb

ANZEIGEAboangebot