Seit Ende April gilt innerhalb der Europäischen Union (EU) eine neue Verordnung für den Transport von Feuerwaffen und Munition im Flugzeug.
Die Verordnung muss innerhalb der nächsten 24 Monate in den einzelnen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Sie regelt gemeinsame Vorschriften und Standards für die Flugverkehrssicherheit innerhalb der EU, unter anderem betrifft dies das Mitführen von Jagdausrüstung an Bord eines Flugzeugs.
Laut der neuen Verordnung gibt es kein Transportverbot von Jagdwaffen und geringen Mengen der dazugehörigen Munition im Gepäckraum des Flugzeugs. Das Mitführen einer Waffe in der Kabine ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es nur, wenn die erforderten Sicherheitsbestimmungen entsprechend der nationalen Gesetzgebung erfüllt sind und eine Genehmigung seitens des betroffenen Staates erteilt wurde.
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