Schalldämpfer nicht für Hobby-Jäger

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Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat das Anliegen eines „Hobby-Jägers“, einen Schalldämpfer für die Jagdausübung zu verwenden, abgelehnt.

Grundsätzlich gilt nach dem Waffengesetz ein Verbot für Schalldämpfer. Ausnahmebewilligungen sind möglich, vorausgesetzt der Jäger kann ein „überwiegendes berechtigtes Interesse“ nachweisen. Berufsjägern wird in der Regel aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes ein Schalldämpfer genehmigt, allerdings nur für dienstliche Zwecke, nicht aber privat.

(Foto: Sophia Lorenzoni)

Der Jäger beantragte bei der Bezirkshauptmannschaft Braunau eine Ausnahmegenehmigung mit der Begründung, sein Gehör schonen zu wollen. Die Behörde lehnte ab und argumentierte, dass “kein überwiegendes berechtigtes Interesse zur Verwendung eines Schalldämpfers” bestünde, wie kleinezeitung.at berichtet. Der Grünrock erhob daraufhin Beschwerde vorm Landesverwaltungsgericht. Das lehnte mit der Begründung, er sei kein hauptberuflicher Jäger und könne zudem sein Gehör auch mit anderen Maßnahmen schützen, ab.

sl

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