CITES-Einfuhrbescheinigungen

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Für Ihre CITES-Genehmigungen finden Sie hier zwei Möglichkeiten: Den Link zum Online-Formular beim BfN und die Vordrucke zum Herunterladen (pdf-Format).

Online-Antrag einer CITES-Genehmigung
Sie können Ihre Anträge beim BfN online stellen: www.cites-online.de
Der Antrag wird dann beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) direkt weiter bearbeitet.
Schriftlicher Antrag einer CITES-Genehmigung
Schicken Sie die ausgefüllten Vordrucke an das
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Sie können die Vordrucke direkt ausdrucken oder herunterladen. Für das Betrachten der Dateien benötigen Sie den Acrobat Reader. Diesen können Sie kostenlos herunterladen bei www.adobe.com.
Die Genehmigungsformulare werden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) zur Verfügung gestellt und Ihnen gemeinsam mit den Kosten für die Erteilung der Genehmigung berechnet.
Vordruck 221 (1,1 MB): Antrag auf Ein- und Ausfuhrgenehmigung sowie Wiederausfuhrbescheinigung
Vordruck 222 (1,1 MB): Antrag auf Anlage zu Ein- und Ausfuhrgenehmigung bzw. Wiederausfuhrbescheinigung
Vordruck 224 (1 MB): Bescheinigung zur Aufhebung vom Vermarktungsverbot
Auf dem Vordruck Nr. 221 können Sie eine Position und auf dem Vordruck Nr. 222 zusätzlich bis zu drei verschiedene Positionen beantragen. Bei Beantragung von mehr als einer Position werden die beiden Genehmigungsformulare vom BfN mit einem Siegel verbunden und ergeben eine Genehmigung.
Bitte beachten Sie, dass pro Genehmigung maximal eine Anlage genutzt werden darf, d.h., für mehr als 4 verschiedene Positionen müssen Sie zusätzliche Anträge stellen (Position 5 auf dem Vordruck 221, Positionen 6 bis 8 auf dem Vordruck 222 u.s.w.).
Wenn alle Angaben, die in den Feldern 8 und 11 bis 22 des Antrages gefordert werden, übereinstimmen, können Sie mehrere Exemplare in der Mengenangabe zusammen fassen.
(Bundesamt für Naturschutz)
Die Website des Bundesamts für Naturschutz (BfN) informiert über alles Wissenswerte zum Thema Artenschutz und Ein- bzw. Ausfuhr: Ein- und Ausfuhr gefährdeter Arten.
Dort finden Sie auch alle Informationen zur Einfuhr von Jagdtrophäen zum persönlichen Gebrauch. Darunter ist auch eine Auflistung aller Arten, die internationalen Schutzbestimmungen unterliegen.
Hansgeorg Arndt

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