Verbot von Waffenmitnahme nach Weißrussland

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Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkonrtrolle (BAFA) bestätigte, ist es deutschen Jägern gemäß Paragraf 74 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) untersagt, eigene genehmigungspflichtige Waffen, also beispielsweise Jagdgewehre, nach Belarus mitzunehmen.
 
Auch eine Einfuhr über Drittländer wie zum Beispiel Österreich oder Polen, ist verboten. Wer dagegen verstößt, begeht einen Straftat, die unter anderem zum Entzug des Jagdscheins führen kann.
 
RR
 


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