Waffe darf ohne Antrag mit

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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Allgemeine Genehmigung (AGG) 25 für die Ausfuhr und Verbringung von Sport- und Jagdwaffen in Drittländer korrigiert.

 

Flinte


Schusswaffen zum eigenen Gebrauch (Jagd, Sport oder Eigenschutz) dürfen mitgeführt werden, „wenn der Ausführer eine nach dem Waffengesetz gültige Berechtigung mit sich führt und erklärt, dass die Waffen innerhalb von drei Monaten wieder eingeführt werden sollen.“ Demnach ist eine Anmeldung im Verfahren ELAN K2 nicht länger erforderlich.
 
Ausschlaggebend für die Korrektur des BAFA war die Intervention des Forum Waffenrecht (FWR), unterstützt vom Verband der Hersteller für Jagd- und Sportwaffen und Munition (JSM).
 
dmk
 

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