Was tun bei Reisemängeln?

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Wenn die Jagdreise durch verspätete Flüge oder verlorene Koffer beeinträchtigt wird, ist guter Rat oft teuer. Der ADAC gibt einige allgemeine Tipps, wie man sich am besten zur Wehr setzt.

 

Flugverspätung: Bei einer mehr als 3-stündigen Verspätung muss die Fluggesellschaft Ausgleichszahlungen leisten – es sei denn, sie ist für die Verspätung nicht verantwortlich (zum Beispiel bei extremen Unwettern). Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Länge der Flugstrecke und reicht von 250 bis 600 Euro.
Gepäckschaden: Der Reiseveranstalter haftet für Gepäckverlust, solange er das Gepäck befördert (zum Beispiel bei organisierten Bus-, Bahn- oder Flugreisen). Der Reisende muss dann durch Rechnungsbelege oder andere Unterlagen den Wert der verlorenen Gegenstände nachweisen.
Wer nur einen Flug gebucht hat, muss sich direkt an die Fluggesellschaft wenden. Diese haften maximal bis etwa 1.200 Euro.
Weitere Information finden Sie unter www.presse.adac.de
 
 


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