Wolfsfell im Grünen Kanal

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Wie die Polizei erst gestern mitteilte, wurde am Hamburger Flughafen ein Wolfsfell durch den Zoll beschlagnahmt.

Der Reisende kam aus Kasachstan und wurde im sogenannten „grünen Kanal“, dem Durchgang für anmeldefreie Waren, kontrolliert. Dies geschah bereits im April. Im Gepäck des 55-Jährigen fanden Zöllner ein Wolfsfell. Dieses habe er in Kasachstan gekauft. Die Kaufbelege dazu legte er unaufgefordert vor. Allerdings hatte er keine Papiere, die für die Einfuhr des Fells notwendig sind.

Zoll beschlagnahmt Wolfsfell
(Foto: Hauptzollamt Itzehoe)

Durch ein Gutachten der Universität Hamburg wurde nun bestätigt, dass es sich tatsächlich um einen Wolf handelt. Das Präparat wurde diese Woche beschlagnahmt und ein Steuerstrafverfahren gegen den 55-Jährigen eingeleitet.

sl

Information des Hauptzollamts Itzehoe:

Der Wolf (Canis Lupus) ist durch das Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) und Verordnung (EU) 2017/160 [EG] geschützt. Im Washingtoner Artenschutzabkommen ist er in Anhang II enthalten. Beim Wolf gibt es aber regionale Ausnahmen, die einen noch höheren Schutzstatus genießen. Für die Einfuhr aus Kasachstan nach Deutschland sind ein CITES- -Ausfuhrdokument des Ursprungs- oder Versendungslandes und eine WA-Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) erforderlich.

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