Handel mit Horn des Rhinozeros

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Auf der 60 Generalversammlung beschloss der CIC (Internationale Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd) am 30. April im ungarischen Budapest, das Handelsverbot mit dem Horn des Rhinozeros durch eine effektives Handelssystem unter Federführung der CITES zu ersetzen.

 

Nashorn
Das Spitzmaulnashorn. Foto: H. Niesters
Der CIC begründete seine Forderung wie folgt: Ein strikter Schutz des Spitzmaulnashorns habe fehlgeschlagen. Dagegen führte eine nachhaltige sowie marktorientierte Bejagung des Breitmaulnashorns nachweislich zu einem Anstieg des Bestandes.
rr
 

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