Mittels e-Signatur ins Zentrale Waffenregister

1112


Alle Österreicher, die Schusswaffen der Kategorie C* besitzen und diese schon vor dem 1. Oktober 2012 besaßen, müssen diese Waffen bis zum 30. Juni 2014 im Zentralen Waffenregister eintragen. Dabei reicht es nicht aus, dass die C-Waffe vor dem Jahr 2012 beim Waffenfachhändler gemeldet worden war.

 

Eine kostenlose Möglichkeit der Selbstregistrierung besteht über die persönliche Handy-Signatur, die man über eine Registrierungsstelle erhält (mehr dazu unter www.handy-signatur.at). Für eine Registrierung sind Personalausweis und Mobiltelefon nötig. Man legt sich dabei sein eigenes Signaturpasswort und Widerrufpasswort zu.
 
Auf der Seite www.help.gv.at kann man sich dann über den Button „Handy“ einloggen. Nach Eingabe der Handynummer und des Signaturpasswortes erhält man per SMS einen TAN-Code, mit dem man dann elektronisch unterschreiben kann.
 
Bei Fragen steht das österreichische Bundeskanzleramt zur Verfügung: servicezentrum@bka.gv.at. Weitere Informationen Webseite: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/245/Seite.2450100.html
Kostenpflichtig übernehmen auch die Waffenfachhändler und Büchsenmacher des Landes die Registrierung der C-Waffen ins Zentrale Waffenregister.
 
*Kategorie C = Büchsen, die händisch nachgeladen werden, meldepflichtige Schusswaffen mit mindestens einem gezogenem Lauf
as
 


ANZEIGEAboangebot