ASP-Regeln bei Auslandsjagd

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Ferienzeit ist Reisezeit. Und wer seinen wohlverdienten Urlaub zum Weidwerken im Ausland nutzen möchte, der muss mit Blick auf die Gefahr der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest einige wichtige Regeln beachten.

„Jäger, die im Ausland zu Jagd gehen möchten, müssen sich vorab über die Schweinepestsituation des Gastlandes informieren. Das aktuelle Seuchengeschehen in den osteuropäischen Ländern und auch in Belgien ist noch nicht zum Stillstand gekommen. Die Gefahr der Seuchenverschleppung wird als hoch bis sehr hoch erachtet. Jeder Jäger muss sich seiner Verantwortung bewusst sein“, erklärte Baden-Württembergs Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU) heute in Stuttgart.

Reiseproviant aus schweinefleischhaltigen Produkten bergen das Risiko einer ASP-Verschleppung in sich (Foto: Tobias Thimm)

Vor allem in Osteuropa und Belgien sei besondere Aufmerksamkeit geboten, da dort die ASP nach wie vor massiv auftrete.

Nach der EU-Verordnung 142/2011 dürften Jagdtrophäen nur nach erfolgter gründlicher Reinigung, Trocknung, Desinfektion und in allseitig umschlossenen Verpackungen zur Vermeidung einer Rekontamination mitgebracht werden. Zusätzlich sei eine Bestätigung der zuständigen Veterinärbehörde aus der von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Region erforderlich. „Wenn dies nicht gewährleistet ist, kann keine Einfuhr von Jagdtrophäen erfolgen“, betonte Hauk.

Auch bei der Mitnahme von Wildbret-Produkten gibt es Einschränkungen: „Ein innergemeinschaftliches Verbringen von frischem Wildschweinfleisch und daraus hergestellten Erzeugnissen ohne ausreichende Erhitzung aus den Restriktionsgebieten der Afrikanischen Schweinepest ist verboten“, so Minister Hauk. Auch aus den Gebieten außerhalb der Restriktionszonen von betroffenen EU-Mitgliedstaaten sollten vorsorglich keine Fleisch- und Wurstwaren mitgebracht werden.

fh

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