Benin vor der Neuorganisation

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Die Jagdblocks in diesem westafrikanischen Land sollen für die anstehende Neuvergabe international ausgeschrieben werden. Durch die Ausschreibung erhofft man sich höhere Einnahmen. Die Bieter sollen in einem Punktesystem zusätzlich nach ihrer Qualifikation, Erfahrung, Ausrüstung und wirtschaftlichen Solidität beurteilt werden.

Die Palette der zu bejagenden Wildarten in Benin ist nicht sehr groß. Elefanten und Leopard, Gepard und Löwehaben derzeit keine Quote.

Von Hubert Wäller
Von Mitte Dezember bis Mitte April können Auslandsjäger im westafrikanischen Benin auf die Pirsch gehen. Es gibt fünf Jagdblocks im Lande. Der im Norden, 900 Kilometer von der Hauptstadt Cotonou entfernte Pendjari Nationalpark ist von drei dieser Jagdblocks umgeben. Es handelt sich um Porga (76.00 Hektar), Batia (75.00 Hektar) und Konkombri (25.00 Hektar). Die beiden anderen Blocks – Mekrou mit 102.00 Hektar und Djona mit 115.00 Hektar – liegen am Rande des sogenannten W-Nationalparks im Dreiländereck zwischen Benin, Burkina Faso und Niger. Daneben gibt es noch Jagdgebiete, die der Flugwildjagd vorbehalten sind.

Die Jagd ist an Konzessionäre vergeben, die im Jahr um die 120 Jagdgäste betreuen. Sie kommen in erster Linie aus Frankreich, Deutschland und den USA. Ohne Berufsjäger ist die Jagd nicht möglich. In den Savannen und Trockenwäldern wird eine für Westafrika ausgezeichnete Jagd auf Antilopen und Büffel angeboten. Die Pendjari-Blocks gelten als besser als die am W-Park, vor allem, weil bei letzterem die Wilderei weiter verbreitet ist.

Bei den Büffeln handelt es sich um die im Vergleich zum Kaffernbüffel kleinere, westafrikanische Unterart. Sie kommen in gemeinsamen Herden in schwarzer und – in geringerer Zahl – roter Färbung vor. Ihr Verhalten entspricht dem ihrer größeren Vettern im östlichen und südlichen Afrika. Die Unterarten-Zuordnung ist unklar.

Die attraktivste Antilope und neben dem Büffel wichtigste jagdliche Wildart ist die westafrikanische Roan oder Pferdeantilope, die recht häufig ist. Andere jagdbare Antilopen sind Schwarzfuß-Moorantilope (Kob), Kuhantilope, Buschbock, Wasserbock, Riedbock, Grauducker, Rotflanken Ducker und Oribi. Bei den Antilopen handelt es sich um westafrikanische Unterarten. Warzenschweine gibt es; in jagdbarer Stärke sind sie eher selten. Das Buschschwein fehlt.

Jährlich werden auch zwei Nilpferde freigegeben, für die bei uns eine CITES-Einfuhrgenehmigung erforderlich ist. Eine Bestandsaufnahme des jagdbaren Wildes im Pendjari-Gebiet durch den Verfasser zeigte, dass gute Antilopen-Trophäen erbeutet werden können, zum Teil in Rekordstärke. Es gibt auch ausreichend reife Büffelbullen. Die Bestände sind keinesfalls überjagt. In Kürze wird eine größere Wild-Zählung aus der Luft durchgeführt, die einen besseren Überblick ermöglichen wird. Die Jagdzeit für Löwen ist vorübergehend aufgehoben, weil im benachbarten Burkina Faso die gemeinsamen Löwenbestände überjagt werden.

Dort werden 17 Löwen pro Jahr freigegeben. Löwen wurden in Benin grundsätzlich auf der Pirsch geschossen. Das Anludern war untersagt. Leoparden werden nicht bejagt. Dies hängt wohl primär damit zusammen, dass man wenig über ihren Bestand weiß. Die seltenen Geparden sind ebenfalls geschützt.

Elefanten sind wieder häufig geworden, und ihre Zahl wird auf 2.000 Stück geschätzt Sie wandern allerdings auch in die benachbarten Länder, und ihre Bejagung, die grundsätzlich möglich wäre, müsste daher mit den Nachbarländern abgestimmt werden. Die Stoßzähne sind klein und bei älteren Elefanten häufig abgebrochen.

Die Jagdgebiete haben ein gutes Netz von Jagdpisten. Auf diesen Wegen oder am Wasser werden Wildfährten aufgenommen und dann von den hervorragenden Fährtensuchern so lange gehalten, bis man zum Wild kommt. Dies kann durchaus eine mehrstündige Pirsch bedeuten, die bei den herrschenden hohen Temperaturen anstrengend ist. Man sollte sich allerdings nicht von jagdbelletristischen Schilderungen extremer Marschleistungen des jeweiligen Autors beeindrucken und abschrecken lassen.

Die Parkverwaltung setzt sehr konservative Abschussquoten fest, die großenteils deutlich erhöht werden könnten. Der größte Abgang an Wild erfolgt durch die verbreitete Fleischwilderei, die man bislang nicht in den Griff bekommen hat. Zwar sieht man in den Jagdzonen nach Auskunft von Landeskennern wieder deutlich mehr Wild als noch vor ein paar Jahren, aber bei der Befahrung von Jagdpisten am frühen Morgen finden sich noch zu oft Fußabdrücke und Fahrradspuren von Wilddieben, die nachts unterwegs gewesen sind.

Die Jagdzonen sind nicht eingezäunt; es handelt sich um echte Wildnisjagd. Allerdings sind die Siedlungen nicht weit entfernt. Einige der Jagdpisten führen gleichzeitig zum Nationalpark, und man trifft bei der Jagd vereinzelt auch auf Touristenfahrzeuge.

Foto: Jürgen Gauß, Patrick Kastner, Gert G. von Hartling, Pendjari NP

Die Jagdcamps

Die Jagdcamps

Die Jagdcamps haben permanenten Charakter. Im Jagdblock Porga sollte der Jagdgast vor Antritt der Jagd wissen, dass er in einem recht mäßigen staatlichen Hotel mit genauso mäßiger Küche untergebracht wird. Offensichtlich will man auf diese Weise dem staatlichen Betrieb zumindest ein paar Gäste sichern. Dies wird sich allerdings möglicherweise in Zukunft ändern, falls die Jagdbehörde CENAGREF in der Hauptstadt davon überzeugt werden kann, dass zahlende Jagdtouristen bei der Großwildjagd ein anderes Ambiente erwarten.Im letzten Jahr hat man mit Hilfe der europäischen Entwicklungshilfe eine Bestandsaufnahme der Jagd durchgeführt und will das gesamte System reformieren. Die Jagdblocks sollen für die anstehende Neuvergabe international ausgeschrieben werden. Bislang zahlen die Konzessionäre 5.000 US-Dollar pro Jahr und Block. Durch die Ausschreibung erhofft man sich höhere Grundgebühren. Der Zuschlag soll allerdings nicht nur nach dem Höchstgebot erfolgen, sondern die Bieter sollen nach einem Punktesystem zusätzlich nach ihrer Qualifikation, Erfahrung, Ausrüstung und wirtschaftlichen Solidität beurteilt werden.

Die Auswahl soll durch eine Kommission erfolgen, um größtmögliche Transparenz sicherzustellen. Allerdings bestehen vor Ort erhebliche Zweifel daran, dass die para-staatliche Naturschutz- und Jagdbehörde CENAGREF die auf den Weg gebrachte Ausschreibung auch tatsächlich zu Ende bringen will. Angenehmer wäre die Fortsetzung des bisherigen Verfahrens der freihändigen Vergabe.

Die Abschussquoten für das Jahr 2004 werden derzeit neu festgelegt und in den Verträgen mit den Pächtern neu vereinbart. Die Abschussgebühren werden angehoben (siehe Kasten). Auch die bisherigen Tagessätze von 600 bis 950 Euro könnten sich in Zukunft erhöhen. War die Jagd bislang in Benin zwar preiswert, aber nicht billig, so könnte sie preislich bald an die Wildnisjagd im südlichen Afrika heranreichen Bislang gab es keine Kriterien für die Arbeit als Berufsjäger in Benin. In diesem Jahr soll eine Prüfung eingeführt werden, deren Bestehen für eine Zulassung erforderlich ist.

Jagdbestimmungen

Jagdbestimmungen

Wer in Benin zur Jagd geht, der sollte ein paar absonderliche Jagdbestimmungen kennen, die zum Teil teuer werden können und auf die Jagdveranstalter oft nicht hinweisen. Sie stammen noch aus der französischen Kolonialzeit und mögen angesichts der vor fünfzig Jahren herrschenden jagdlichen Bedingungen ihren Sinn erfüllt haben. Heute stellen sie ein Ärgernis für den Kunden dar, wirken für die Jagd kontraproduktiv und fördern vor allem die Korruption.Es fängt damit an, dass die Jagd mit Zielfernrohren gesetzlich verboten ist. Diese Vorschrift wird nicht durchgesetzt. Schwieriger wird es schon mit der Bestimmung, dass man nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang „auf die Jagd gehen darf“. Unklarheit herrscht vor Ort, was damit gemeint ist (wohl kaum Büchsenlicht) und ob man sich nach Untergang der Sonne überhaupt noch im Jagdblock bewegen darf. Ein Berufsjäger war der Meinung, dass die Jagd nur zwischen 6 Uhr und 18 Uhr erlaubt sei und er mit seinen Kunden deshalb ständig das Gesetz breche. In aller Regel wird aber auch diese Vorschrift von den Behörden nicht weiter beachtet.

Bestraft wird allerdings, wer ein Stück Wild anschweißt und trotz Nachsuche verliert. Dann wird die doppelte Abschussgebühr fällig, und zusätzlich kann die dreifache Summe noch als Strafe verhängt werden. In der Praxis wird jedoch nur doppelt kassiert, so die Behörden. Allerdings: in den drei Jagdzonen des Pendjari, so wurden wir offiziell unterrichtet, wurde in der vergangenen und in der diesjährigen Jagdsaison nur ein einziges Stück Wild angeschweißt. Das war ein Büffel, der bei der Nachsuche den Berufsjäger aufgespießt hatte. Klar, dass dieser Fall bekannt wurde.

Ansonsten haben die rund 90 Jäger, die im fraglichen Zeitraum jagten, nichts angeschweißt. Kommentar überflüssig! Das Nachsuchen-Wesen wird mit dieser Praxis jedenfalls nicht gefördert.

Doppelt muss auch gezahlt werden, wenn man versehentlich ein weibliches Stückschießt. Das waren 2002 fünf Kuhantilopen und ein Nilpferd. In Zukunft will man in solchen Fällen sogar grundsätzlich den fünffachen Betrag erheben.

Das gleiche soll gelten, wenn ein zu junges Stück erlegt wird oder ein Stück, das bestimmte Trophäen-Mindestgrößen unterschreitet. Die Minima werden von der Behörde festgelegt und sind zum Teil gering, das heißt leicht zu erreichen, zum Teil aber auch schwer nachvollziehbar. Im nächsten Jahr würde dann zum Beispiel eine falsche Roan (Hornlänge unter 60 Zentimeter) 3.500 Euro kosten. Für einen Keiler mit einer Hauerlänge von weniger als 25 Zentimeter (das kann ein erstklassiger reifer Keiler sein) würde dann die Grundgebühr von 310 Euro plus 1.240 Euro Strafe fällig. Außerdem kann die Jagdbehörde die Trophäe einziehen. In den Bestimmungen gehen die Verfasser davon aus, dass adulte Stücke die von ihnen festgesetzten Mindestgrößen der Trophäen aufweisen, was natürlich ein ziemlicher Unsinn ist.

Das neue Regelwerk ist noch nicht rechtskräftig und vielleicht kommt über die Fachleute der Jagdbehörde CENAGREF in Benins Hauptstadt Cotonou ja noch eine unerwartete Erleuchtung, bevor sie solche praxisfernen Vorschriften in Kraft setzen. Der Gastjäger wird jedenfalls in seinem Afrikaurlaub kaum mit der beabsichtigten Freude jagen, wenn er ständig befürchten muss, unsinnige Vorschriften zu verletzen und anschließend einem hochnotpeinlichen Verhör unterzogen zu werden.

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