DJV und CIC begrüßen UN Resolution gegen Wilderei und Wildtierschmuggel

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14.08.2015

Der Deutsche Jagdverband (DJV) und die deutsche Delegation des Internationalen Rates zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC Deutschland) begrüßen die Resolution zur Bekämpfung der Wilderei und des illegalen Handels mit Wildtieren, die von der 69. Vollversammlung der Vereinigten Nationen kürzlich in New York verabschiedet wurde. Die Bundesrepublik Deutschland und Gabun hatten die Resolution initiiert.

 

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Die nachhaltige Jagd im Ausland trägt zum Schutz der Artenvielfalt in Afrika bei, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. (Quelle: R. Roosen)
Ziel der Resolution sei die Verbesserung der Strafverfolgung, die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit sowie die verstärkte Bekämpfung von Korruption, um die Nachfrage nach illegalen Produkten einzudämmen. Die Wilderei auf seltene Arten stelle in Afrika derzeit eine der größten Herausforderungen des Artenschutzes dar.
DJV und CIC seien überzeugt: Eine kontrollierte und nachhaltige jagdliche Nutzung trage außerhalb der Nationalparks in erheblichem Umfang zum langfristigen Schutz von Wildtieren und deren Naturräumen bei. Schutz und Nutzung seien die beiden Säulen der UN-Biodiversitätskonvention (CBD), die von 168 Staaten und der EU unterzeichnet worden sei. Auch die Weltnaturschutzunion (IUCN) lasse sich in ihrer Arbeit davon leiten, dass nur so auf Dauer natürliche Ressourcen erhalten werden könnten.
Besonders bedeutsam seien die in der UN Resolution gewürdigten Beiträge der nachhaltigen Nutzung des Wildes für den Lebensunterhalt armer Bevölkerungskreise. „Tierschutzstrategien, die die legitimen Bedürfnisse der Menschen in den Entwicklungsländern außer Acht lassen, lehnen DJV und CIC ab“, so Dr. Wilhelm von Trott zu Solz, der Leiter der Deutschen CIC-Delegation.
Ob in Afrika das Wild erhalten bleibe, hänge davon ab, dass es im Wettbewerb mit anderen Landnutzungsformen konkurrenzfähig bleibe. Wer dem Wild in armen Ländern seinen Wert nehme, verurteile es zum Untergang. Die Jagd trage wesentlich dazu bei, die Bekämpfung der Wilderei durch die Naturschutzbehörden zu finanzieren. Wer ihre Abschaffung fordere, ohne aufzuzeigen, wie der Wildschutz stattdessen finanziert werden solle, sei unglaubwürdig. Die meisten Jagdgebiete würden sich auch nicht für den Fototourismus eignen.
Wilderei zu stoppen heiße in der Praxis, unter enormem finanziellen Aufwand Wildhüter auszubilden, sie technisch auszustatten, ihre Arbeitsplätze langfristig zu sichern und effektive Polizeibehörden einzusetzen, die die illegalen Handelsströme zerschlagen. Entwicklungsländer könnten sich dies aufgrund vieler anderer Verpflichtungen kaum leisten.
Um so bedauerlicher ist es für DJV und CIC, dass einige Fluglinien, einschließlich der deutschen Lufthansa, vor emotionalen Kampagnen sogenannter Tierschutzorganisationen eingeknickt sind und derzeit keine Jagdtrophäen aus Afrika zum Transport annehmen. „Der Transportboykott legaler Trophäen trifft den Transport illegalen Elfenbeins und Rhinozeroshorns in keiner Weise. Er sei aber in hohem Maße kontraproduktiv, da er die Fähigkeit vieler afrikanischer Naturschutzbehörden zur Finanzierung der Wildereibekämpfung schädigt“, sagt Joachim Weinlig-Hagenbeck, zuständig im DJV-Präsidium für das Thema Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES).
 
„Jagd- und Transportboykotte stehen geradezu im Widerspruch zu CITES“, so Weinlig-Hagenbeck weiter. „Hier ist geregelt, dass auch gefährdete Wildarten bejagt werden dürfen, wenn nach einer Einzelfallprüfung feststeht, dass dies dem Erhalt der Arten dient“.
PM DJV
 


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