Illegale Einfuhr

1237

Einem Geschäftsmann droht ein Strafverfahren, weil er in einer Frachtsendung das Fell eines eurasischen Luchses abholen wollte.

Zöllner des Düsseldorfer Flughafens kontrollierten die Sendung, die der 42-Jährige angeblich für einen Freund abholen wollte. Er behauptete, dass neben gebrauchter Kleidung auch 2 Teppichfelle in der Sendung wären. Bei diesen „Teppichfellen“ handelte es sich um ein Fell von einem Steppenzebra und das eines eurasischen Luchses, der dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegt. Das Steppenzebra ist nicht geschützt, daher ist auch die Einfuhr nicht verboten. Der Mann hat nun 1 Monat Zeit, um eine CITES-Bescheinigung nachzureichen. Anderenfalls droht ihm ein Strafverfahren, wegen des Verstoßes gegen die Artenschutzverordnung.

sl

Eurasischer Luchs
Da der eurasische Luchs dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegt, benötigt es für die Einfuhr CITES-Papiere (Foto: Hauptzollamt Düsseldorf)
ANZEIGEAboangebot