Namibia: Deutsche dürfen Farmen behalten

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In einem Urteil des Windhoeker Obergerichtes wurde am 6. März die Enteignung von vier Farmen, die Deutschen gehören, vorerst abgewendet.

Hansgeorg Arndt

In der Urteilsbegründung des Gerichtes heißt es, dass während des Enteignungsverfahrens zu viele Verfahrensfehler gemacht wurden. Das namibianische Ministerium für Ländereien und Neusiedlung stellte die Enteignungsbescheide bereits 2005 aus. Während des Enteignungsverfahrens hatte das Ministerium weder die nötigen Inspektionen der Farmen durchgeführt noch sei das öffentliche Interesse einer möglichen Enteignung oder die Situation der dort lebenden Arbeiter überprüft worden.

Weitere Gründe gegen die Enteignung

Die Richter sahen es außerdem als erwiesen an, dass die Farmer nicht ausreichend zu der Enteignung angehört wurden. Gegen die Enteignung sprach weiterhin ein Handelsabkommen zwischen Namibia und Deutschland, das den Farmern, selbst wenn sie in Deutschland leben, die gleichen Rechte einräumt, wie Einheimischen.
 
Vermutlich wird die Regierung nun einen weiteren Versuch unternehmen, die Farmer zu enteignen, berichtete die Allgemeine Zeitung Namibia am 7. März.
 
 
 
-hei-
Hansgeorg Arndt

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