Namibia: Jagdgegner nach Drohneneinsatz von Polizei aufgegriffen

1998

Der verbotene Einsatz einer Drohne über einer privaten Farm brachte den umstrittenen Journalisten und Jagdgegner John Grobler in Probleme mit der namibischen Polizei.

Elefanten in Namibia: Ihre Zahl nimmt zu. In kommerziellen landwirtschaftlichen Gebieten kommt es zunehmend zu erheblichen Schäden und Konflikten. (Quelle: Rolf D. Baldus)

Grobler lässt sich gerne einen investigativen Journalisten nennen. In den letzten Jahren machte er sich aber mehr einen Namen mit seinem Kampf gegen die Politik der namibischen Regierung, die natürlichen Ressourcen des Landes nachhaltig zu nutzen, auch durch die Jagd. Viele seiner Artikel enthalten widerlegbare Falschbehauptungen. Jedenfalls werden sie gerne von internationalen Tier-NGOs aufgegriffen und gegen Namibia eingesetzt.

Wegen zunehmender Konflikte mit Elefanten in Gebieten mit kommerzieller Landwirtschaft hat die Regierung 37 der Dickhäuter einfangen lassen, um ihren Abschuss zu vermeiden. 20 weitere werden derzeit von Spezialisten eingefangen. Die Tiere wurden per Auktion an mehrere Bieter verkauft. Die Erlöse fließen in den Wildschutz.

Die Namen der Endempfänger wurden bislang nicht bekannt gegeben, um Sabotage und Angriffe auf die Käufer zu verhindern. Ähnlich verfährt man in Deutschland bei legalen Wolfsabschüssen. Gerade hat der NABU in Niedersachsen erfolglos auf Herausgabe der Namen der von den Behörden offiziell beauftragten Schützen geklagt.

22 der im kommerziellen Farmgebiet Kamanjab bereits als Familienverbände eingefangenen Elefanten sollen exportiert werden. Die namibische Regierung hat Behauptungen, dass sie nach China gehen sollen, bestritten. Diese Elefanten befinden sich in einem Quarantänegatter. Da Grobler keine Genehmigung bekam, die Farm aufzusuchen, erkundete und filmte er sie mithilfe einer Drohne von oben. Ohne Genehmigung des Eigentümers ist dies in Namibia jedoch verboten. Nach einer Anzeige wurde der Jagdgegner von der Polizei gestellt und erhielt eine Anzeige wegen widerrechtlichem Eindringen und der Störung einer geschützten Tierart ohne Genehmigung. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

rdb

ANZEIGEAboangebot