Schweiz: Hohe Geldstrafe und Patententzug für Jäger aus Seewis

2435
Junger Kronenhirsch
Geldstrafen und mehrjähriger Jagdpatententzug für den Jäger aus Seewis. (Symbolbild: Markus Lück)

Das Strafmaß für den Jäger aus Seewis, der vor eineinhalb Jahren zwei nicht jagdbare Kronenhirsche erlegte, steht nun fest.

Die Staatsanwaltschaft Graubünden traf im Falle des Jägers aus Seewis nun ein Urteil. Das verhängte Strafmaß umfasst eine höhere Geldstrafe und eine Buße von mehreren Tausend Franken. Zudem wird ihm das Jagdpatent für mehrere Jahre entzogen und er muss einen Wertersatz für die unerlaubt geschossenen Wildtiere leisten.

 

Der Jäger aus Seewis hatte im Jahr 2020 zwei Kronenhirsche erlegt, die nicht hätten geschossen werden dürfen. Statt umgehend Selbstanzeige zu erstatten, versuchte er die zwei Tiere mit Hilfe von zwei Jagdkameraden weg zu transportieren.

 

lb

ANZEIGEAboangebot