Die südafrikanische Regierung hat die Quoten für die Jagd auf Wildarten bekannt gegeben, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen.
Bejagte Leoparden müssen sieben Jahre oder älter sein. Mögliche negative Einflüsse auf die Population werden dadurch vermieden. (Symbolbild/Quelle: Bodo Meier/Archiv Baldus)
Die Trophäen dürfen nach Einzelfallprüfungen der Heimatländer der Auslandsjägerinnen und -jäger auch eingeführt werden. Ins Auge fallen besonders die zehn Spitzmaulnashörner, die bejagt werden sollen. In früheren Jahren haben solche Abschüsse in den USA bei Auktionen mehrere hunderttausend Euro erzielt. Entnommen werden dabei ausschließlich alte Bullen, die für die Reproduktion nicht mehr erforderlich sind, sondern sie eher behindern, indem sie mit jüngeren Bullen kämpfen. Weiterhin sollen zehn Leoparden freigegeben werden, allerdings nur in Regionen mit “stabilen oder wachsenden” Beständen. Die Kuder müssen sieben Jahre oder älter sein.
Bei Elefanten können bis zu 150 Tiere gejagt werden. Nach Mitteilung der Behörden entspricht das weniger als 0,3% des Bestandes und ist damit nachhaltig. Die Erlöse fließen u.a. in den Naturschutz und sollen nach offiziellen Angaben auch der armen Bevölkerung vor Ort zugute kommen.
rdb