Südafrika: Schlachthaus-Pflicht für Wild

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Willkommen in Schilda: Das gilt jedenfalls derzeit für die Wildfarmer in der Provinz Ostkap. Denn bei der neuesten Vorschrift der dortigen Veterinärbehörde handelt es sich um einen Schildbürgerstreich erster Güte.

Die meisten Wildfarmen in Südafrika haben ein eigenes Schlachthaus, in dem das Wild nach der Erlegung den Veterinär-Richtlinien gemäß für den Verkauf verarbeitet wird. (Quelle: Rolf D. Baldus)

Nach einem Bericht der „Mail & Guardian“ hat die Behörde verfügt, dass Wild ähnlich wie Vieh beschaut und geschlachtet werden muss. Das würde die gesamte Wildwirtschaft abwürgen, sagen Berufsjäger und Farmer. Herstellung und Verkauf von Wildbret sind ein wesentlicher Bestandteil der Wertschöpfungskette beim Wild.

„Lächerlich und unpraktisch“ seien die neuen Bestimmungen wird PHASA-Präsident Pieter Potgieter zitiert. Denn in der Tat ist es nicht praktikabel, dass man frei lebende Wildtiere einem Veterinär lebend zur Beschau vorführt und danach in einem Betrieb schlachtet.

Die Anwendung des „Gesetzes über Fleischsicherheit“ mit seiner Schlachthaus-Pflicht auf Wild und Jagd sei widersinnig und absurd heißt es vor Ort. „Das soll mir mal einer erklären, wie man einen Kudu auf 200 Meter schießt, vorher aber beschauen lässt“, sagte ein Abgeordneter des Provinz-Parlaments.

Jetzt wollen die Veterinärbehörden mit allen Betroffenen über praktikable Verfahren verhandeln.

rdb

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