USA: Prozess um Persönlichkeitsrechte für Elefanten

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Zum ersten Mal hat in den USA eine Tierrechtsorganisation einen Prozess angestrengt, um Persönlichkeitsrechte für Elefanten zu erkämpfen.

Elefanten seien „nicht-menschliche Personen“, denen deshalb auch gewisse Persönlichkeitsrechte zuständen. Und zwar geht es zunächst um das Recht auf persönliche Unversehrtheit nach dem seit dem Mittelalter im englischen Rechtskreis geltenden sogenannten „Habeas Corpus“-Gesetz. Im konkreten Fall wird über drei Zirkus-Elefanten gestritten. Sie seien gegen ihren Willen eingekerkert behaupten die Vertreter des „Nonhuman Rights Project“.

Elefant
Tierrechtler führen solche Verfahren nicht zuletzt auch, um die Jagd und die Trophäeneinfuhr von Tierarten mit anerkannter Persönlichkeit verbieten zu lassen.

Dieselben Tierrechtsaktivisten hatten bereits einen ähnlichen Rechtsstreit zur Befreiung zweier Schimpansen in New York geführt, den Prozess aber zunächst verloren. Derzeit läuft ein Berufungsverfahren. Vor einem Jahr hatte ein argentinisches Gericht in einem ähnlichen Fall einem Schimpansen die entsprechenden Persönlichkeitsrechte zugesprochen.

rdb

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