Das Schweizer Bundesamt für Umwelt will den Einsatz von Fotofallen zu jagdlichen Zwecken verbieten.
Konkret sollen Fotofallen in die Liste des Artikels 2 der Jagdverordnung aufgenommen werden. Dort werden alle Hilfsmittel und Methoden aufgezählt, die bei der Jagd nicht verwendet werden dürfen.
Grund hierfür sei die Datenschutzproblematik. Es ist nicht ausgeschlossen, dass beim Einsatz auch Aufnahmen von Menschen entstünden. Darauf hatte der Verband JagdSchweiz bereits im Januar vergangenen Jahres seine Mitglieder aufmerksam gemacht und empfohlen, die Wildkameras so zu installieren, dass Personenaufnahmen vermieden werden.
Doch diese Empfehlung scheint nicht länger zu genügen. Das Verbot soll bei nächster Gelegenheit erfolgen, so das Bundesamt für Umwelt. Zu Forschungszwecken werden die Kameras jedoch weiterhin im Einsatz bleiben. Im Falle des Luchsmonitoring erteilte das Amt sogar den Auftrag.
dmk
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