Versteckte Kosten

14658

Für Zündstoff sorgt eine neue Liste mit Zollwerten, die auf die Einfuhr von
Trophäen nach Deutschland erhoben werden. Was muss der Auslandsjäger zu diesem Thema wissen?

Von Dr. Rolf Roosen

 

 

Alle Auslandsjäger wissen: Pi mal Daumen fallen nach einer Safari in Tansania, einer Bergtour auf Billy und Dallwidder oder einer Wildnisjagd auf Elchschaufler sowie Grizzly nochmals bis zur Hälfte der Kos-ten der Abschussgebühren an, um die Trophäen adäquat präpariert und nach Europa transportiert zu bekommen. Künftig könnte es noch teurer werden. Denn die Bundesfinanzdirektion Nord (in Hamburg) hat eine neue Liste mit Zollwerten für Jagdtrophäen herausgegeben. Und diese Behörde ist in Deutschland grundsätzlich für Einfuhrvorschriften und -regelungen zuständig.

Doch der Vorsitzende der IVA, dem Interessen-Verband der Auslandsjäger, Hans-Joachim Schick, bewertet den Vorgang wie folgt: „Gebühren“ fallen im Allgemeinen bei der Zollabfertigung nicht an. Überarbeitet bzw. aktualisiert wurde allerdings eine Auflistung der

Mittels dieser Liste ist es den Abfertigungsbeamten möglich, den Zollwert von eingeführten Trophäen abzugleichen.

Die Liste wird in aller Regel dann und nur dann genutzt, wenn den Beamten keine andere schlüssige Wertermittlung, etwa per Rechnungen, möglich ist. Die errechneten Durchschnittszollwerte wurden aus allen getätigten Einfuhren von Jagdtrophäen eines bestimmten Zeitraumes, nämlich der Jahre 2008/09, gebildet. Es wurden ausschließlich Zollwerte zugrundegelegt, die von den Einführern selbst angemeldet wurden, wobei „Ausreißer“ nach oben oder unten bei der Ermittlung unberücksichtigt blieben. Nicht auszuschließen ist, dass früher verwendete Durchschnittszollwerte eventuell zu gering gewesen sind. Bei kommerziellen Importen (Kunsthandwerk, Messerindustrie und Innendekoration) muss stets eine Handelsrechnung vorliegen, die dann als Bemessungsgrundlage dient.

 

In der Praxis

 

Grundsätzlich gilt: Trophäen aus EU-Staaten fallen in die Kategorie „privater Bezug von Waren“ und sind deshalb prinzipiell zollfrei. Aber: Haben Weidmänner bezahlte Beute gemacht, fällt der Mehrwertsteuersatz des jeweiligen EU-Landes an. Falls die Jäger allerdings von ausländischen  Jagdfreunden eingeladen wurden und vor Ort nichts für die erbeuteten Trophäen bezahlt haben, fällt keine Steuer an. Diese Trophäen dürfen in der EU „frei bewegt“ werden, wie es im Amtsdeutsch heißt. Zudem ist kein Veterinärgutachten erforderlich.

Beim Import von Trophäen aus Nicht-EU-Ländern fällt auf sämtliche Waren, also auch Trophäen, der Umsatzsteuersatz des jeweiligen EU-Landes an, in welches eingeführt wird. In Deutschland sind dies zur Zeit 19 Prozent.

Für fertige Präparate, Schultermontagen sowie gegerbte Felle muss Einfuhrzoll entrichtet werden. Dieser ist EU-weit gleich, weil er an die EU abzuführen ist. Liegt hierzu eine Rechnung vor, werden die Frachtkosten je nach Ausfuhrland (bei Südafrika beispielsweise 78 Prozent) einbezogen.

Werden Trophäen mittels einer Handelsrechnung eingeführt, fällt die EU-Umsatzsteuer auf Rechnungswert und Frachtkosten an. Falls keine Handelsrechnung vorliegt und die Trophäen gemäß den Zollwertrichtlinien geschätzt werden, sind die Frachtkosten nicht einzubeziehen.

 

Mängelliste

 

JAGEN WELTWEIT-Autor Dr. Rolf Baldus stellte berechtigt fest, dass in der Liste häufige Jagdtrophäen fehlen, beispielsweise Auer- und Birkwildbälge oder sämtliche asiatischen Wildschafe. Eine Nachbesserung ist angebracht, übergangsweise kann man sich an den Werten der vorherigen Liste orientieren.

Zudem wies Baldus Ungereimtheiten in der Bewertung der Trophäen nach: So ist etwa ein gegerbter Grizzly preiswerter als eine ebenfalls gegerbte Schwarzbärdecke. Der Balg eines Timberwolfes verursacht die 22-fachen Kosten eines russischen Wolfs. Ein Berglöwe wird vom Zoll mit 2.170,56 Euro angesetzt, der Puma dagegen mit nur 494,13 Euro. Dabei ist Berglöwe nur ein anderes Wort für Puma. Hier ist eine Korrektur dringend geboten.

 

Weitere Infos

 

Wer sich intensiver mit dieser Thematik befassen will, findet allgemeine Informationen unter: www.zoll.de

Bei Detailfragen empfiehlt es sich in aller Regel, direkt eine Zolldienststelle in der Nähe anzurufen.

 

 

» zurück zur Übersicht

 

 

ANZEIGEAboangebot