30.12.2013
Ist das Zolldokument 033025 überflüssig? Hans-Joachim Schick vom Interessen-Verband der Auslandsjäger (IVA) machte den zollrechtlichen Test.
Den Jagdrepertierer im Gepäck verstaut, sollte es nach Namibia gehen. Zuhause hatte Schick bereits das umständliche Papier ausgefüllt und am Frankfurter Flughafen griffbereit in der Tasche. Doch die diensthabenden Beamten schienen das Dokument nicht zu kennen. Nach mehreren Telefonaten zeichnete die Vorgesetzte das Dokument ab, einzig damit bewiesen wäre, dass es vorgelegen habe.
Auch bei der Waffenkontrolle des Zolls bei Schicks Einreise hielten die Zollbeamten das Dokument für überflüssig. Sie würden den rechtmäßigen Waffenbesitz über die Waffenbesitzkarte prüfen.
Obwohl die Sinnhaftigkeit des Dokuments nicht offensichtlich zu sein scheint, ist es bei der Mitnahme der Jagdwaffe in Länder außerhalb der EU Pflicht.
dmk