Aus- und Einfuhr von Jagdwaffen

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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat wohl ein Einsehen: Privatreisende werden von der ELAN-Anmeldung (ELAN K2/AGG 25) ausgenommen.
 
Dies soll in Kürze auf der Internetseite www.ausfuhrkontrolle.info geändert werden.
 
Bei der Einreise mit Jagdwaffen nach Deutschland werden in aller Regel die Waffenbesitzkarte (WBK) und/oder der Europäische Feuerwaffenpass (EFW) als Besitznachweis anerkannt. Mit Erlass vom 6. Juli 1999 verabschiedete das Bundesfinanzministerium eine „einheitliche Regelung zur Rückwarenabfertigung von Waffen“. Das entsprechende INF 3/Formular 0329 wurde daraufhin vor der Ausfuhr der Ware vom Zoll ausgestellt – bei regelmäßigen Wiedereinfuhren auch als Dauernachweis. Das INF 3 wird nur selten am Zoll verlangt. Trotzdem ist es besser, wenn man auch dieses Formular dabei hat.
 
 
HJS
 
 
 


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