Wenn die Jagdlizenzen und Trophäengebühren besonders billig angeboten werden, ist Misstrauen angesagt. Leicht findet sich der Jagdgast dann in einem afrikanischen Gefängnis wieder.
Die Trophäen locken: Doch Vorsicht vor vermeintlichen „Jagdreise-Schnäppchen“, es könnten kriminelle Machenschaften dahinterstehen. |
Von Dr. Kibo M. Windaji
Vielversprechend war die Kleinanzeige in einer Jagdzeitschrift. Die Erbeutung einer Büffeltrophäe aus dem tiefsten Afrika wurde angeboten, wie bei Freunden sollte man jagen können, und billig sollte es auch sein. Bald flatterte das angeforderte Angebot ins Haus.
Der Briefbogen sah etwas amateurhaft aus, und ein paar private Fotos von einer Büffeljagd waren beigefügt. Einschließlich aller Lizenzgebühren sollte der Büffelabschuß 1200 US-Dollar kosten, der Tagessatz 350 US-Dollar betragen.
Für den Kenner der Verhältnisse war damit klar, dass hier nicht alles mit rechten Dingen zugehen konnte. Denn die staatlichen Abgaben des Jagdlandes lagen zusammen höher als berechnet.
Der Jagdanbieter musste also entweder Rabatt bekommen oder Mäzen sein, beides eher unwahrscheinlich. Ein Telefonanruf brachte nach einigen bohrenden Fragen Aufklärung. Der private Vermittler hatte einen Freund in Afrika.
Dieser kaufte billige Lizenzen, die nur ortsansässigen Staatsbürgern zur Verfügung stehen, wollte damit aber mit Ausländern jagen. Nach dem dortigen Jagdgesetz handelt es sich dabei um Wilderei.
Da der Ruf afrikanischer Gefängnisse abschreckend wirkt, verzichtete ich nicht nur aus Gesetzestreue, sondern auch auf eindringliche Ermahnungen meiner Frau hin.
Ausgenutzt wurden in diesem Fall gesetzliche Regelungen einiger afrikanischer Länder, die Einheimischen sehr viel günstigere Lizenzgebühren und Jagdbedingungen als ausländischen Jagdtouristen einräumen.
Müssen letztere zum Beispiel für einen Büffel meist deutlich über 1000 Mark und für eine Antilope je nach Größe und Seltenheit zwischen 300 und 2500 Mark Abschussgebühren bezahlen, so jagt ein Einheimischer meist für den Gegenwert einer Kiste Bier.
Jagd wird eben als ein Bürgerrecht verstanden, und den meisten lokalen Jägern geht es ohnehin nicht um Trophäen, sondern um „Buschfleisch“, das möglichst billig sein soll. Viele Jagdgesetze unterscheiden zusätzlich noch einmal zwischen Staatsbürgern und im Lande ansässigen Ausländern, die deutlich mehr bezahlen müssen, meistens in etwa den Wert des Wildbrets.
So bietet Tansania seinen Bürgern die Fleischjagd auf häufig vorkommendes Wild, vor allem Büffel, Warzenschweine, Gnus, Kuhantilopen und Impalas. Wertvolleres Trophäenwild, Katzen und Elefanten sind ausschließlich gut zahlenden ausländischen Jagdgästen vorbehalten.
Die lokalen Jagdscheine sind auf vier Stück Wild beschränkt und gelten zwei Wochen. Wer in der Zeit sein „nyama“ – das selbe Swaheli-Wort bezeichnet sinnvollerweise sowohl Wildtier als auch Fleisch – nicht erbeutet hat, geht leer aus und hat sein Geld umsonst ausgegeben.
Mit diesen Lizenzen darf man in den sogenannten „offenen Gebieten“ jagen. Die besseren Wildreservate sind für Einheimische ebenfalls tabu und werden an Jagdfirmen verpachtet.
Im benachbarten Sambia dürfen Einheimische sogar in den Game Management Areas jagen, die ansonsten nur für Jagdtouristen reserviert sind. Solche Jagdscheine sind allerdings rar, und die Nachfrage übersteigt bei weitem das Angebot. Auch die Palette des freigegebenen Wildes ist breit und enthält selbst gesuchte Trophäenträger wie Rappenantilope, Kudu, Lechwe sowie Löwe und Leopard.
Selbst im kleinen, übervölkerten Malawi darf der Ortsansässige auf die Jagd gehen, obwohl es für Ausländer dort seit Jahren keine Jagdmöglichkeiten gibt. Alle Versuche zur Einführung der Trophäenjagd sind an Managementproblemen gescheitert, und es bleibt abzuwarten, ob die derzeit laufenden Bemühungen zur Verpachtung einiger Jagdblocks an Outfitter erfolgreicher sein werden.
Einheimische können sowohl eine Flugwildlizenz als auch eine allgemeine nationale Jagdlizenz lösen. Letztere ist im ersten Jahr auf einen Distrikt beschränkt und gilt danach landesweit.
Sie berechtigt ihren Inhaber, fünf Kronenducker, zwei Warzenschweine sowie einen Buschbock zu erlegen.
Simbabwe kennt das System der Preisdifferenzierung zwischen Ausländern und Einheimischen bei der Jagd auf Staatsland nicht. Blocks und Jagdtermine werden alljährlich an den Meistbietenden versteigert. Ohnehin spielt sich ein Großteil der Jagd auf privaten Farmen ab, deren Besitzer die Preise frei kalkulieren können. Noch mehr trifft dies auf Südafrika und Namibia zu.
Für die meist südafrikanischen „Biltong-Jäger“, die es nur auf Wildbret abgesehen haben und keine hohen Preise zu zahlen bereit sind, halten die Jagdfarmer oft Sonderangebote bereit.
Das südafrikanische Tourismusbüro SATOUR hat sogar speziell für den einheimischen, weniger zahlungskräftigen Markt einen Führer über die Wildfarmen des Landes erstellt. Kaufen kann man dieses „Hunting Directory“ deshalb auch nur in den SATOUR-Büros in Südafrika, nicht aber im Ausland.
Wer als Ausländer mit etwas Glück und Finderwillen ein solches Sonderangebot findet, dafür aber auch Abstriche bei Service und möglichem Jagderfolg macht, kann also ein paar Mark sparen. Da sich aber sehr viel mehr Geld sparen lässt, wenn man als Ausländer zu Bedingungen der Einheimischen jagt, wird auch dies in den entsprechenden Ländern immer wieder versucht.
Da erinnert man sich plötzlich gerne des ansonsten eher unsympathischen Onkels, der in Lusaka eine deutsche Firma vertritt. Oder man geht eben tatsächlich auf das Angebot eines professionellen Anbieters ein, der in betrügerischer Absicht den Gast auf Jagdscheinen jagen lässt, die er für seinen afrikanischen Fahrer, seinen Koch und seinen 80jährigen Großvater gelöst hat.
Wer sich auf so etwas einlässt, sollte bedenken, dass er sich der Wilderei schuldig macht. Die Strafen dafür können drakonisch sein, zum Beispiel in Tansania bei bestimmten Wildarten bis zu 30 Jahren Gefängnis. Hinzu kommt, dass solche Jagdanbieter in aller Regel keine erfahrenen Jäger sind und meistens auch unwaidmännisch, das heißt vom Auto aus, jagen.
Große Schwierigkeiten sind im übrigen bei der Trophäenausfuhr zu erwarten, da die Zollbehörden den Nachweis der ordnungsgemäßen Jagd und der bezahlten Lizenzgebühren verlangen. Ärger ist also programmiert. Dann doch lieber ein Jahr länger sparen und eine erfolgreiche und unvergessliche Jagd erleben.
Fotos: Stefan Meyers
Hansgeorg Arndt