Ärgernisse

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Schließlich sollen die quittierten Rechnungen mit ausgewiesener Steuer per Telefax an den deutschen Jagdreise-Vermittler übermittelt und von diesem umverteilt werden. Das erfolgt tatsächlich, doch erst nach Anmahnung durch einen Jagdgast, der sich – wie zum Teil auch die anderen – die Hälfte der Steuer vom kanadischen Fiskus erstatten lassen will. Etwas, auf das der deutsche Reisevermittler ausdrücklich verweist.
Das vom Jagdreise-Vermittler als Grundlage für mögliche Reklamationen zwingend vorgeschriebene Jagdprotokoll wird vom Outfitter mit dem Hinweis, dafür habe er keine Zeit, verweigert.
Daß die Chancen der Erlegung eines Bären zur Elchbrunft gering sind und kaum mehr als 1:30 betragen, weiß der Outfitter. Für eine Schwarzbären-Abschußlizenz, die den Abschuß von zwei Schwarzbären gestattet, zahlt er bei Fish and Wildlife an die 70 US-Dollar. Er selbst verlangt dafür jedoch 500 US-Dollar. Die gleiche Summe wird bei Erlegung eines Schwarzbären nochmals fällig. Fair wäre es, wenn er für die Zubuchung der Jagdlizenz auf Schwarzbär zum Beispiel 150 US-Dollar verlangt und erst im Falle des jagdlichen Erfolges dann eine Prämie von 850 US-Dollar kassiert. So jedenfalls fühlen sich alle regelrecht abgezockt, die die Schwarzbär-Lizenz zusätzlich erwerben, in der Hoffnung, eine gute Chance zur Erlegung eines Bären auch zu erhalten.
Von der Zusage des Jagdreise-Vermittlers, daß bei Nichterlegung eines Elches 1.000 US-Dollar und bei Nichterlegung eines Schwarzbären 500 US-Dollar erstattet werden, will der Outfitter nichts wissen. Darauf angesprochen, reagiert er geradezu fuchtig. Laut Vertrag mit dem deutschen Jagdreise-Veranstalter brauche er keinen Dollar von seinem Preis zurückzuzahlen, erklärt er. Außerdem garantiere er nicht für den Jagderfolg. Wer diese Garantie wolle, der solle auf einer Farm jagen. Außerdem: Was der Jagdreise-Vermittler in seine Prospekte schreibe, das interessiere ihn nicht (Anmerkung: ausgenommen natürlich die an ihn zu zahlenden Gebühren). Er habe seine eigenen Bestimmungen, und nur die seien gültig. Sie werden von ihm zur Kenntnisnahme ausgehändigt und damit basta!
Nachdenkenswert: Geht der deutsche Jagdreise-Vermittler ein im Jagdpreis nicht einkalkuliertes eigenes finanzielles Risiko ein, wenn er die Rückzahlungs-Garantie von 1.000 US-Dollar bei Nichterlegung eines Elches auslobt? In einem Falle hatte er 1.000 US-Dollar zurückzuzahlen, was auch geschah. Dagegen erhielten diejenigen, die zusätzlich einen Bärenabschuß gebucht hatten und keinen schossen, keinen einzigen Dollar zurück.
Entgegen vorheriger schriftlicher Zusicherung des Jagdreise-Vermittlers kann die Trophäe nicht im eigenen Reisegepäck mitgenommen werden. Der Grund: Der Outfitter muß seit Frühjahr 1999 alle zur Ausfuhr bestimmten Trophäen beim Veterinäramt in der Provinzhauptstadt Edmonton vorführen, Elchtrophäen im abgekochten und mit Wasserstoffperoxyd desinfizierten Zustand. Das hat er seiner Aussage nach bereits im Mai 1999 dem deutschen Jagdreise-Vermittler in Stuttgart übermittelt. Dort jedoch erklärt man sich noch Ende Oktober als unwissend.
Folge: Obwohl mancher im Camp ausreichend Zeit gehabt hat, seine Trophäe abkochen zu lassen oder diese selbst zuzurichten, unterbleibt dies bis auf zwei Fälle. Einerseits sind die dafür notwendigen Gerätschaften nicht verfügbar, andererseits sind die Guides mit der Zurichtung der Trophäen überfordert, wie Chuck bekennt. Lieber macht er es nach der Jagdsaison selbst.
Fazit: Den Jagdteilnehmern entstehen durch den Transport und die Einfuhr der Trophäen über einen Spediteur zusätzliche und nicht unerhebliche Kosten.

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